FAQ für Sie zusammengestellt:

 

Ist die Bescheinigung nur in Hamburg gültig?

 

Nein, falls Sie später nicht in Hamburg arbeiten möchten, ist die Bescheinigung über die Erstbelehrung bundesweit gültig.

 

Wann bekomme ich das Zeugnis?

 

Sofort nach der Belehrung.

 

Ist die Erstbelehrung gleichwertig mit der Belehrung im Gesundheitsamt?

 

Natürlich, wir sind mit der Erstbelehrung vom Gesundheitsamt Eimsbüttel beauftragt worden.

 

Was muss ich mitbringen?

 

Ihren Personalausweis oder Reisepass, ausländische Staatsbürger bringen bitte ihren Pass oder Aufenthaltstitel mit.

 

Wenn auf der Startseite ein Termin um 10 Uhr und ein Termin um 18 Uhr angeboten wird, bedeutet dies, dass durchgehend ein Arzt die Belehrungen durchführt?

 

Nein, der Arzt ist dann nur um 10 und 18 Uhr da, in der Zwischenzeit nicht.

 

Warum geht es bei Ihnen so schnell?

 

Die meisten Menschen denken immer noch, sie müssten die Erstbelehrung in der Behörde machen, daher entstehen dort meist lange Wartezeiten. Unser Service ist noch nicht so bekannt.

 

Werde ich bei Ihnen körperlich untersucht?

 

Nein, keine Angst, es wird nur etwas zum Thema Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln erklärt.

 

Ich wohne in Harburg, kann ich auch zu Ihnen kommen?

 

Ja, natürlich, das Gesundheitsamt Harburg bietet die Erstbelehrung ja nicht mehr an, kommen Sie gerne zu uns.

 

Ist das von Ihnen ausgestellte Zeugnis auch in anderen Bundesländern gültig?

 

Ja, das Gesundheitszeugnis ist bundesweit einsetzbar.

 

Ich bin nicht in Hamburg gemeldet, ist das ein Problem?

 

Nein, bei uns nicht, wir belehren alle Personen die in Hamburg leben oder arbeiten möchten.

 

Was kostet die Erstbelehrung bei Ihnen?

 

27,- Euro so wie auch im Gesundheitsamt Eimsbüttel.

 

Wie kann ich die Gebühr bezahlen?

 

Per EC-Karte oder Barzahlung, wie Sie möchten.

 

Ich habe meinen Pass vergessen, können Sie mich trotzdem belehren?

 

Leider nicht!

 

Mir wurde eine Gebührenbefreiung in Aussicht gestellt, da ich ALG 2 beziehe bzw. Schüler, FSJ bin,

muss ich trotzdem bezahlen?

 

Ja, eine eventuelle Gebührenbefreiung ist nur im Gesundheitsamt selbst möglich.

 

Ich habe das Gesundheitszeugnis schon einmal gemacht, dieses habe ich bzw. mein Arbeitgeber aber verloren. Können Sie mir eine Kopie ausstellen?

 

Wir können Ihnen gegen eine Gebühr von 12,50 Euro  eine Kopie ausstellen, wenn Sie das Zeugnis damals bei uns gemacht haben und ganz wichtig, Sie das genaue Datum (Tag) Ihrer Belehrung angeben können. Haben Sie das Zeugnis nicht bei uns gemacht oder können den Tag nicht nennen, haben wir leider keine Möglichkeit eine Kopie auszustellen (das Archiv ist nicht elektronisch, wir müssen daher in Aktenordnern nachsehen). Wenn Sie das Datum ermittelt haben, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular eine Nachricht, wir werden die Kopie dann für Sie erstellen. Bearbeitungszeit für die Jahre 2021 und 2022 ca. 5 Tage, für 2020 und älter: ca. 4 Wochen. ACHTUNG: kommen Sie nicht zu den regulären Terminen, wir können Ihnen vor Ort keine Zweitschrift ausstellen.

 

Kommen Sie zur Erstbelehrung einer Gruppe auch zu uns in den Betrieb?

 

Wir kommen grundsätzlich auch zu Ihnen in den Betrieb und führen die Erstbelehrung in einer Gruppenbelehrung durch, bitte nutzen Sie für eine Anfrage das Kontaktformular.

 

Wann geben Sie jeweils die neuen Termine bekannt?

 

Immer ca. 1 Woche vorher.